PM zu Denkmalschutz
Antwort zu “Landrat Dr. Mischak und Erster Kreisbeigeordneter Krug finden deutliche Worte an
Barbara Schlemmer” vom 22.02.2025
Unredliche Antwort
Die Ausführungen des Herrn Dr. Mischak zur alten Grundschule in Homberg (Ohm) können nicht
unwidersprochen stehen bleiben. Es werden Fakten verdreht und zu persönlichen Angriffen
verwendet, wodurch ein verzerrtes Bild der Lage entsteht. Zu den Fakten: Natürlich ist es richtig,
dass nach § 20 HDSchG im Entscheidungskonflikt die Weisung der Obersten
Denkmalschutzbehörde einzuholen ist. Fakt ist jedoch, dass schon aus den Aussagen der
Herren Mischak und Krug in ihrer Pressemitteilung selbst deutlich hervor geht, dass es sich
dabei von Kreisseite keineswegs um eine ergebnisoffene Prüfung handeln soll, sondern um die
gezielte Herbeiführung der Abrissgenehmigung. “Weil der Kreis eine Möglichkeit schaffen
möchte die denkmalgeschützte alte Grundschule abreißen zu lassen und damit ein Anliegen der
Stadt Homberg zu unterstützen”.
Verschwiegen wird in der Mitteilung, dass auch die Oberste Denkmalbehörde nicht gegen das
HDSchG verstoßen darf. Hier kommt § 18, 3 ins Spiel, wonach “die Genehmigung zu erteilen ist,
wenn und soweit ihre Ablehnung der Eigentümerin oder dem Eigentümer wirtschaftlich
unzumutbar wäre oder wenn überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen.”
Beides ist aus meiner Sicht nicht hinreichend belegt. Ebenso ist nicht belegt, dass der Zweck der
Schaffung von altersgerechtem Wohnraum durch eine Umnutzung nicht möglich sein soll. Die
Haushaltslage der Stadt kann keine ausreichende Begründung sein, da die Stadt selbst den
Umbau nicht vornehmen muss, sondern dieser auch durch einen Investor vorgenommen werden
kann. Von einer millionenschweren Investition durch die Stadt Homberg war nie die Rede.
Stattdessen stand seit einem im Jahr 2015 durchgeführten Bürgerbegehren ein Interessent mit
fertig ausgearbeiteten Plänen für barrierefreies Wohnen zur Verfügung. Wenn daher eine
Abwägung des Kreises zu einem anderen Ergebnis geführt hat, so möge der Kreis diese
Abwägung bitte transparent zugänglich machen. Mir ist sie jedenfalls nicht bekannt.
Überdies muss ich mich schon wundern, dass der Landrat in Kenntnis der Haushaltslage der
Stadt gleichzeitig offenbar kein Problem damit hat, der Stadt Homberg eine Kreditaufnahme von
8.6 Millionen Euro für 2025 zu genehmigen, unter anderem für den Neubau einer Kita für 4
Millionen Euro. Die Haushaltsberatung des Landes Hessen hatte der Stadt Homberg dringlich
geraten, auf den teuren Neubau zu verzichten und stattdessen eine der vielen leerstehenden
städtischen Liegenschaften umzunutzen. Auch hierzu kennen wir keinerlei Abwägungen, obwohl
eine ehemalige Grundschule mit angrenzendem Spielplatz in unmittelbarer Nähe zu Krabbelhaus
und Familienzentrum ein sinnvolles Quartier bilden würde; mit ausreichenden Parkplätzen und
für alle Homberger Eltern ziemlich zentral gelegen. Das Innere des Gebäudes ist noch intakt,
was auch dadurch deutlich wird, dass in einem Klassenraum eine große Anzahl von sensiblen
Musikgeräten der Schlosspatrioten gelagert wird.
Wenn man sich weiter vergegenwärtigt, dass in der Haushaltsgenehmigung 2025 gleichzeitig
Auflagen erteilt werden, dass im Sinne der Generationengerechtigkeit jede investive
Verschuldung der Stadt Homberg genauestens geprüft werden soll, stellt sich schon die Frage
nach der Konsistenz. Im Sinne einer ganzheitlichen Überprüfung würde eine umfassende und
ganzheitliche Abwägung möglicherweise gerade durch den Erhalt der alten Grundschule für
diverse Nutzungsmöglichkeiten der Stadt Homberg haushälterisch eher helfen statt schaden.
Zuletzt weise ich die Vorwürfe zurück, ich würde der Unteren Denkmalbehörde beim Kreis
schlechte Arbeit vorwerfen. Im Gegenteil! Und ich würde sehr gerne hören, was die von mir sehr
geschätzten Mitarbeiter zu der Angelegenheit sagen würden, wenn sie frei und ohne Maulkorb
darüber sprechen dürften. Das allerdings wird möglicherweise in einem Akteneinsichtsausschuss
zu Tage treten.
17.03.2025 Barbara