PM zu Denkmalschutz

Antwort zu “Landrat Dr. Mischak und Erster Kreisbeigeordneter Krug finden deutliche Worte an

Barbara Schlemmer” vom 22.02.2025

Unredliche Antwort

Die Ausführungen des Herrn Dr. Mischak zur alten Grundschule in Homberg (Ohm) können nicht

unwidersprochen stehen bleiben. Es werden Fakten verdreht und zu persönlichen Angriffen

verwendet, wodurch ein verzerrtes Bild der Lage entsteht. Zu den Fakten: Natürlich ist es richtig,

dass nach § 20 HDSchG im Entscheidungskonflikt die Weisung der Obersten

Denkmalschutzbehörde einzuholen ist. Fakt ist jedoch, dass schon aus den Aussagen der

Herren Mischak und Krug in ihrer Pressemitteilung selbst deutlich hervor geht, dass es sich

dabei von Kreisseite keineswegs um eine ergebnisoffene Prüfung handeln soll, sondern um die

gezielte Herbeiführung der Abrissgenehmigung. “Weil der Kreis eine Möglichkeit schaffen

möchte die denkmalgeschützte alte Grundschule abreißen zu lassen und damit ein Anliegen der

Stadt Homberg zu unterstützen”.

Verschwiegen wird in der Mitteilung, dass auch die Oberste Denkmalbehörde nicht gegen das

HDSchG verstoßen darf. Hier kommt § 18, 3 ins Spiel, wonach “die Genehmigung zu erteilen ist,

wenn und soweit ihre Ablehnung der Eigentümerin oder dem Eigentümer wirtschaftlich

unzumutbar wäre oder wenn überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen.”

Beides ist aus meiner Sicht nicht hinreichend belegt. Ebenso ist nicht belegt, dass der Zweck der

Schaffung von altersgerechtem Wohnraum durch eine Umnutzung nicht möglich sein soll. Die

Haushaltslage der Stadt kann keine ausreichende Begründung sein, da die Stadt selbst den

Umbau nicht vornehmen muss, sondern dieser auch durch einen Investor vorgenommen werden

kann. Von einer millionenschweren Investition durch die Stadt Homberg war nie die Rede.

Stattdessen stand seit einem im Jahr 2015 durchgeführten Bürgerbegehren ein Interessent mit

fertig ausgearbeiteten Plänen für barrierefreies Wohnen zur Verfügung. Wenn daher eine

Abwägung des Kreises zu einem anderen Ergebnis geführt hat, so möge der Kreis diese

Abwägung bitte transparent zugänglich machen. Mir ist sie jedenfalls nicht bekannt.

Überdies muss ich mich schon wundern, dass der Landrat in Kenntnis der Haushaltslage der

Stadt gleichzeitig offenbar kein Problem damit hat, der Stadt Homberg eine Kreditaufnahme von

8.6 Millionen Euro für 2025 zu genehmigen, unter anderem für den Neubau einer Kita für 4

Millionen Euro. Die Haushaltsberatung des Landes Hessen hatte der Stadt Homberg dringlich

geraten, auf den teuren Neubau zu verzichten und stattdessen eine der vielen leerstehenden

städtischen Liegenschaften umzunutzen. Auch hierzu kennen wir keinerlei Abwägungen, obwohl

eine ehemalige Grundschule mit angrenzendem Spielplatz in unmittelbarer Nähe zu Krabbelhaus

und Familienzentrum ein sinnvolles Quartier bilden würde; mit ausreichenden Parkplätzen und

für alle Homberger Eltern ziemlich zentral gelegen. Das Innere des Gebäudes ist noch intakt,

was auch dadurch deutlich wird, dass in einem Klassenraum eine große Anzahl von sensiblen

Musikgeräten der Schlosspatrioten gelagert wird.

Wenn man sich weiter vergegenwärtigt, dass in der Haushaltsgenehmigung 2025 gleichzeitig

Auflagen erteilt werden, dass im Sinne der Generationengerechtigkeit jede investive

Verschuldung der Stadt Homberg genauestens geprüft werden soll, stellt sich schon die Frage

nach der Konsistenz. Im Sinne einer ganzheitlichen Überprüfung würde eine umfassende und

ganzheitliche Abwägung möglicherweise gerade durch den Erhalt der alten Grundschule für

diverse Nutzungsmöglichkeiten der Stadt Homberg haushälterisch eher helfen statt schaden.

Zuletzt weise ich die Vorwürfe zurück, ich würde der Unteren Denkmalbehörde beim Kreis

schlechte Arbeit vorwerfen. Im Gegenteil! Und ich würde sehr gerne hören, was die von mir sehr

geschätzten Mitarbeiter zu der Angelegenheit sagen würden, wenn sie frei und ohne Maulkorb

darüber sprechen dürften. Das allerdings wird möglicherweise in einem Akteneinsichtsausschuss

zu Tage treten.

17.03.2025 Barbara


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