Teure Willkür
Teure Willkür
Mit dem Geld von uns Hombergern lässt es sich offenbar leicht zocken? Wiederholt
muss die Homberger Bürgermeisterin eine hohe Abfindung in fünfstelliger Höhe für einen
offenbar zu Unrecht gefeuerten Mitarbeiter zahlen. Bereits 2022 hat Ried den damaligen
Bauamtsleiter noch während der Probezeit von sechs Monaten gekündigt und musste
wegen Unwirksamkeit dieser Kündigung 25.000 € Abfindung zahlen. Jetzt müssen für das
fristlose Feuern eines Mitarbeiters des städtischen Bauhofs insgesamt wohl mindestens
170.000 € fließen. Ob es weitere Fälle gibt, ist wegen der Intransparenz
bürgermeisterlichen Vorgehens nicht bekannt. Im aktuellen Fall soll der Mitarbeiter eine
Abfindung von 60.000 Euro erhalten. Zusätzlich soll sein Gehalt bis 31. Juli 2026 ! weiter
bezahlt werden, obgleich er bereits seit dem 13. Dezember 2024 freigestellt wurde. Mit
anderen Worten soll die Stadtkasse gemäß seiner tariflichen Eingruppierung bis Juli
2026, also für 19,5 Monate für einen Mann bezahlen, der laut Ried zu Hause bleiben soll.
Macht inclusive der fälligen Arbeitgeberanteile für Sozialversicherungen circa 105.000 €.
Hinzu treten die Anwaltskosten. Macht also zusammen mindestens 170.000 €
Homberger Steuergelder. Angesichts dieser Summe dürfte man doch wohl eine
plausible Begründung für die Kündigung erwarten!
Allerdings hat der vorsitzende Richter im Verfahren am Arbeitsgericht Gießen am 7. Juli
deutlich gemacht, dass keine plausible Begründung erkennbar ist, weil Ried dies selbst
gar nicht plausibel begründen konnte. Da also das Gericht die Kündigung für
rechtunwirksam hält, demnach also der städtische Mitarbeiter offensichtlich im Recht
ist, soll trotzdem diese enorme Summe auf dem Wege des Vergleichs auf Kosten der
Stadtkasse erbracht werden. Bei rechtmäßigem Verhalten Rieds entstünden der Stadt
gar keine Kosten!
Da stellt sich doch die Frage nach dem Motiv der Bürgermeisterin! Der Mann hat in der
chronisch unterbesetzten Wasserabteilung des Bauhofs der Stadt Homberg (Ohm)
gearbeitet. Zuständig war er neben den Chlormessungen der verkeimten
Wasserleitungen von Höingen auch für den Austausch der Wasserzähler in den Kellern
der Homberger Bevölkerung. Seit 2023 ist bekannt, dass in Homberger Haushalten
mindestens mehrere hunderte Zähler abgerechnet werden, deren Eichfrist bereits seit
2022 oder länger abgelaufen ist. Nach dem Hessischen Eichgesetz ist es verboten, diese
Zähler zur Abrechnung des Wassers heran zu ziehen. Eine Wasserzählergebühr darf nicht
erhoben werden. Zuwiderhandlungen können bis zu 50.000 € bestraft werden. Wusste
der Mitarbeiter möglicherweise zu viel über die Leichen im Keller der Homberger
Wasserversorgung, hat er sich möglicherweise intern gegen unrechtmäßige
Anweisungen gestellt? Dass Mitarbeiter in der Wasserversorgung dringend gebraucht
werden, zeigt die wiederholte Stellenausschreibung der Stadt Homberg für einen
Wassermeister. Dieser müsste dann noch neben dem fortlaufenden Gehalt für den
gefeuerten Mitarbeiter mit zusätzlichen Kosten bezahlt werden!
Nun soll die Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung zu diesem “Deal” in einer
nicht-öffentlichen Sondersitzung am 3. September geben. Die Stadtverordneten sollen
die eklatanten Fehler und die Eigenmacht der Bürgermeisterin unter dem Radar der
Öffentlichkeit dadurch ausgleichen, dass sie diesem teuren “Deal” auf Kosten des
Homberger Steuerzahlers zustimmen. Dabei ist nicht einmal bekannt, ob der Magistrat
überhaupt seine Zustimmung zur Beauftragung der Marburger Kanzlei des ehemaligen
hessischen Justizministers Dr. Christean Wagner (CDU) erteilt hat? Sofern Ried diesen
“Schaden“ grob fahrlässig im Alleingang verursacht hat, sind wir der Meinung, dass sie
ihn nun auch selbst bezahlen soll, so Barbara Schlemmer. Dem Mitarbeiter sei der
Geldsegen gegönnt und seine Anwältin hat offensichtlich einen guten Job gemacht. Dies
kann jedoch auf keinen Fall zu Lasten der Stadtkasse gehen! Die Ökologische Liste
Homberg wird daher auf keinen Fall zustimmen, dass das untragbare Verhalten von Ried
durch die Homberger Bürgerinnen und Bürger so teuer bezahlt wird! Alternativ schlagen
wir vor, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen und ihn arbeiten zu lassen. Dann
entstehen gar keine unnötigen Kosten und der Mitarbeiter hat einen Job! Nebenbei stellt
sich aufgrund der Berichterstattung die Frage, wie die Stadt Homberg (Ohm) überhaupt
mit Gefahrstoffen umgeht? Denn bei ordentlicher Verwahrung und Dokumentation
dürfte es keinerlei Spekulationen über den Verbleib von Chlor aus dem städtischen
Schwimmbad geben, so abschließend Schlemmer.
Barbara Schlemmer, Ökologische Liste Homberg (Ohm), 14.08.2025