Teure Willkür

Teure Willkür

Mit dem Geld von uns Hombergern lässt es sich offenbar leicht zocken? Wiederholt

muss die Homberger Bürgermeisterin eine hohe Abfindung in fünfstelliger Höhe für einen

offenbar zu Unrecht gefeuerten Mitarbeiter zahlen. Bereits 2022 hat Ried den damaligen

Bauamtsleiter noch während der Probezeit von sechs Monaten gekündigt und musste

wegen Unwirksamkeit dieser Kündigung 25.000 € Abfindung zahlen. Jetzt müssen für das

fristlose Feuern eines Mitarbeiters des städtischen Bauhofs insgesamt wohl mindestens

170.000 € fließen. Ob es weitere Fälle gibt, ist wegen der Intransparenz

bürgermeisterlichen Vorgehens nicht bekannt. Im aktuellen Fall soll der Mitarbeiter eine

Abfindung von 60.000 Euro erhalten. Zusätzlich soll sein Gehalt bis 31. Juli 2026 ! weiter

bezahlt werden, obgleich er bereits seit dem 13. Dezember 2024 freigestellt wurde. Mit

anderen Worten soll die Stadtkasse gemäß seiner tariflichen Eingruppierung bis Juli

2026, also für 19,5 Monate für einen Mann bezahlen, der laut Ried zu Hause bleiben soll.

Macht inclusive der fälligen Arbeitgeberanteile für Sozialversicherungen circa 105.000 €.

Hinzu treten die Anwaltskosten. Macht also zusammen mindestens 170.000 €

Homberger Steuergelder. Angesichts dieser Summe dürfte man doch wohl eine

plausible Begründung für die Kündigung erwarten!

Allerdings hat der vorsitzende Richter im Verfahren am Arbeitsgericht Gießen am 7. Juli

deutlich gemacht, dass keine plausible Begründung erkennbar ist, weil Ried dies selbst

gar nicht plausibel begründen konnte. Da also das Gericht die Kündigung für

rechtunwirksam hält, demnach also der städtische Mitarbeiter offensichtlich im Recht

ist, soll trotzdem diese enorme Summe auf dem Wege des Vergleichs auf Kosten der

Stadtkasse erbracht werden. Bei rechtmäßigem Verhalten Rieds entstünden der Stadt

gar keine Kosten!

Da stellt sich doch die Frage nach dem Motiv der Bürgermeisterin! Der Mann hat in der

chronisch unterbesetzten Wasserabteilung des Bauhofs der Stadt Homberg (Ohm)

gearbeitet. Zuständig war er neben den Chlormessungen der verkeimten

Wasserleitungen von Höingen auch für den Austausch der Wasserzähler in den Kellern

der Homberger Bevölkerung. Seit 2023 ist bekannt, dass in Homberger Haushalten

mindestens mehrere hunderte Zähler abgerechnet werden, deren Eichfrist bereits seit

2022 oder länger abgelaufen ist. Nach dem Hessischen Eichgesetz ist es verboten, diese

Zähler zur Abrechnung des Wassers heran zu ziehen. Eine Wasserzählergebühr darf nicht

erhoben werden. Zuwiderhandlungen können bis zu 50.000 € bestraft werden. Wusste

der Mitarbeiter möglicherweise zu viel über die Leichen im Keller der Homberger

Wasserversorgung, hat er sich möglicherweise intern gegen unrechtmäßige

Anweisungen gestellt? Dass Mitarbeiter in der Wasserversorgung dringend gebraucht

werden, zeigt die wiederholte Stellenausschreibung der Stadt Homberg für einen

Wassermeister. Dieser müsste dann noch neben dem fortlaufenden Gehalt für den

gefeuerten Mitarbeiter mit zusätzlichen Kosten bezahlt werden!

Nun soll die Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung zu diesem “Deal” in einer

nicht-öffentlichen Sondersitzung am 3. September geben. Die Stadtverordneten sollen

die eklatanten Fehler und die Eigenmacht der Bürgermeisterin unter dem Radar der

Öffentlichkeit dadurch ausgleichen, dass sie diesem teuren “Deal” auf Kosten des

Homberger Steuerzahlers zustimmen. Dabei ist nicht einmal bekannt, ob der Magistrat

überhaupt seine Zustimmung zur Beauftragung der Marburger Kanzlei des ehemaligen

hessischen Justizministers Dr. Christean Wagner (CDU) erteilt hat? Sofern Ried diesen

“Schaden“ grob fahrlässig im Alleingang verursacht hat, sind wir der Meinung, dass sie

ihn nun auch selbst bezahlen soll, so Barbara Schlemmer. Dem Mitarbeiter sei der

Geldsegen gegönnt und seine Anwältin hat offensichtlich einen guten Job gemacht. Dies

kann jedoch auf keinen Fall zu Lasten der Stadtkasse gehen! Die Ökologische Liste

Homberg wird daher auf keinen Fall zustimmen, dass das untragbare Verhalten von Ried

durch die Homberger Bürgerinnen und Bürger so teuer bezahlt wird! Alternativ schlagen

wir vor, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen und ihn arbeiten zu lassen. Dann

entstehen gar keine unnötigen Kosten und der Mitarbeiter hat einen Job! Nebenbei stellt

sich aufgrund der Berichterstattung die Frage, wie die Stadt Homberg (Ohm) überhaupt

mit Gefahrstoffen umgeht? Denn bei ordentlicher Verwahrung und Dokumentation

dürfte es keinerlei Spekulationen über den Verbleib von Chlor aus dem städtischen

Schwimmbad geben, so abschließend Schlemmer.

Barbara Schlemmer, Ökologische Liste Homberg (Ohm), 14.08.2025


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Vergleich zur Kündigung