persönliche Erklärung Jutta Stumpf
Persönliche Erklärung
Die Stadt Homberg (Ohm) als Klägerin hat im Mai 2023 ein Verfahren vor dem Landgericht Gießen verloren, in dem ein Sozius meiner Kanzlei die beklagte Bürgerin vertreten hat. Die Stadt Homberg (Ohm) hat anschließend das Streitwertverfahren in dieser Sache vor dem Amtsgericht Alsfeld ebenfalls „verloren“. Im Anschluss hieran hat die Stadt Homberg (Ohm) Herrn Thias von der HLG konkret angewiesen, ausschließlich das Grundstück dieser Bürgerin nicht in den Vertrag zum Ankauf der Grundstücke aufzunehmen. Diese Weisung hat Herr Thias unter Zeugen bestätigt. Es musste der Stadtverordnetenvorsteher sowie der Magistrat eingeschaltet werden, um die Bürgermeisterin zu rechtmäßigem Handeln zu bewegen.
Anstatt aus dem gesamten Vorgang, in welchem das Landgericht Gießen einen sittenwidrigen Kaufvertrag festgestellt hat und aufgrund des groben Missverhältnisses zwischen Verkehrswert und angebotenem Kaufpreis auch eine verwerfliche Gesinnung vermutet hat, einen Erkenntnisgewinn zu ziehen, ist sich die Stadt in ihrem rechtswidrigen und unmoralischen Handeln „treu geblieben“. Gegen mich, die ich politisch versucht habe, unter anderem durch mehrfache Telefonate mit dem Stadtverordnetenvorsteher und durch Anträge in der Stadtverordnetenversammlung, eine einvernehmliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösung herbeizuführen, hat die Stadt im Frühjahr 2023 bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet. Vorgeworfen wurde mir von der Stadt, ich hätte anwaltliches Fehlverhalten an den Tag gelegt. Um es vorwegzunehmen: Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat per Beschluss festgestellt, dass mir weder ein berufsrechtliches Fehlverhalten noch in irgendeiner Form ein Fehlverhalten als Stadtverordnete vorzuwerfen sei. Berufen hat sich die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hierbei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1982, welches die Stadt völlig unproblematisch im Kommentar Rauber/Rupp zu § 26 HGO hätte nachlesen können.
Ich weise darauf hin, dass die Beschwerde gegen mich im Namen der Stadt und damit im Namen des Magistrats eingelegt wurde. Ein entsprechender Magistratsbeschluss war keinem einzigen Magistratsprotokoll zu entnehmen.
Die Bürgermeisterin, die den Kampf gegen Hass und Hetze wie eine Monstranz vor sich herträgt, bedient sich also exakt dieser Mittel, um politische Gegner zu misskreditieren. Sie schreckt noch nicht einmal vor der Durchführung von berufsrechtlichen Verfahren, die grundsätzlich ein berufliches Tätigkeitsverbot zum Ziel haben, zurück.
Da es mir und meiner Fraktion angesichts der zwischenzeitlichen Haushaltslage aber ausschließlich um eine vernünftige und vor allem wirtschaftlich sinnvolle Entwicklung von Homberg geht, bieten wir weiterhin unsere Unterstützung gerne an, auch um künftig sinnlose Gerichtsverfahren, die die Bürger der Stadt viel Geld kosten, zu vermeiden. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung fordere ich auf, die Bürgermeisterin durch das Wahrnehmen der gesetzlich den Organen obliegenden Aufgaben strikt zu kontrollieren und ihr hierdurch eine dringend erforderliche aktiv Hilfestellung zu leisten.
JS/T 18.12.2023