Warum ist in Homberg ein zügiges Abstimmen über die Vorlagen zur Stadtverordnetenversammlung nicht möglich?
Warum ist in Homberg ein zügiges Abstimmen über die Vorlagen zur Stadtverordnetenversammlung nicht möglich? Weil Stumpf und Hisserich philiströs sind? Oder vielleicht, weil die Vorlagen einfach nicht ordentlich vorbereitet sind?
Nimmt man die Tagesordnung der letzten Stadtverordnetenversammlung näher „unter die Lupe“, ergibt sich nach Auffassung des Demokratischen Bürgerforums Homberg (Ohm) folgendes Bild:
Die TOPs 3 bis 5 zur Entwicklung des Gebietes “Auf dem Hohen Berg“ mußte Bürgermeisterin Blum von der Tagesordnung nehmen. Keine Einhaltung von Absprachen, keine Information von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, kein Konzept und kein Haushaltsansatz für einen Ankauf von Grundstücken.
Zu den TOPs 7 und 8, Bauleitplanung im Stadtteil Maulbach „In den Gernwiesen“, ist zwischenzeitlich bereits ein kommunalaufsichtliches Verfahren gegen die Bürgermeisterin beim Landrat anhängig, die Bürgermeisterin und der Magistrat sind aufgefordert, den wohl rechtswidrigen Beschlüssen zu widersprechen und Stadtverordnetenvorsteher und Schriftführer wurden aufgefordert, im Protokoll festzuhalten, dass eine im Widerstreit der Interessen stehende Stadtverordnete nicht den Sitzungssaal verlassen hat.
Zu TOP 9, vorhabenbezogener Bebauungsplan „Friedrichstraße“ in Homberg, wurde durch das Bürgerforum bereits die Einleitung eines neuen Bürgerbegehrens angekündigt, da Versprechungen aus einem zu diesem Gelände bereits in 2015 durchgeführten Bürgerbegehren und -entscheid nicht eingehalten werden.
Unter TOP 11 wollte die Bürgermeisterin das ehemalige Feuerwehrgerätehaus mit einer Grundstücksgröße von mehr als 900 qm in der Innenstadt samt darauf befindlichem Gebäude für nur € 18.500,00 verkaufen, ohne dass zuvor von ihr ein Gutachten des Gutachterausschusses eingeholt wurde.
Zu TOP 13, Anpassung des Betriebsführungsvertrags für das Freibad Homberg, legt die Bürgermeisterin am Tag der Stadtverordnetenversammlung eine Stellungnahme eines Rechtsanwalts vor, der angeblich Vertragsprüfungen für die Stadt durchgeführt haben soll und rechtliche Stellungnahmen abgibt, aber gleichzeitig als Rechtsanwalt des Vertragspartners tätig ist.
Zu TOP 17, Berichtspflicht nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung, legt die Bürgermeisterin am Abend der Sitzung eine Tischvorlage vor, die 11 Seiten umfasst. Die den Unterlagen beigefügte Haushaltsgenehmigung mit deutlichen Auflagen datiert aber schon vom 17.02.2021 und wurde teilweise Bürgern der Stadt bekanntgemacht, bevor die Stadtverordneten vom Eingang der Haushaltsgenehmigung in Kenntnis gesetzt wurden.
Zu TOP 19, Antrag auf Eintragung eines Vorkaufsrechts für das Bürgerschloss zugunsten der Schlosspatrioten, soll ein Vorkaufsrecht am noch nicht einmal vor 10 Jahren erworbenen Schloss für einen Verein eingeräumt werden, ohne vorherige rechtliche Prüfung, ob das Rechtsinstitut des Vorkaufsrechts überhaupt das gewünschte wirtschaftliche Ziel erfüllt und welche steuerlichen Auswirkungen ein Vorkaufsrecht hinsichtlich bereits getätigter Investitionen von Stadt und Verein haben könnte.
TOP 39, A49-Forderungen der Stadt, wird zunächst auf TOP 3 „vorgezogen“. Bei einem Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt, dass die Bürgermeisterin wegen ihrer Pro-A49-Haltung im Wahlkampf zum Kreistag „befangen“ sein könnte, diskutiert die möglicherweise Befangene munter mit und verläßt bei der Abstimmung ganz selbstverständlich nicht den Sitzungssaal.
Beim Bericht aus der Arbeit des Magistrats werden zwei Seiten Stichworte vorgelegt, die nicht selbsterklärend sind. Kein Mensch kann nachvollziehen, was der Magistrat „gearbeitet“ haben will. Die Bürgermeisterin berichtet aber nicht darüber, dass sie munter mit DEGES und Strabag über „Sichtschutz“ verhandelt und hierzu jedenfalls Bürger aus Appenrod auch zu einer Veranstaltung nur einen Tag später eingeladen hat. Selbstredend wurde der beauftragte Anwalt über die eigenmächtigen Verhandlungen der Bürgermeisterin ebenfalls nicht informiert. Wie ein Prozessbevollmächtigter so eine sinnvolle Vertretung gewährleisten soll, erschließt sich dem Bürgerforum nicht.
Die zusammenfassende Ansicht des Bürgerforums lautet: die gesamte Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung durch die Bürgermeisterin ist als ungenügend zu werten. Wenn hieran Stadtverordnete des Bürgerforums scharfe Kritik üben und einem „Durchwinken“ der Beschlüsse entschieden entgegentreten, sehen jedenfalls Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich genau dies als ihre Aufgabe und ihre Pflicht zum Wohl der BürgerInnen Hombergs an.