A49 - BÜRGERFORUM setzt sich mit gezielten Anträgen für Lärmschutz ein
Zu der Leserzuschrift von Gabriele und Pedro Valdivielso (AAZ vom 13.02.2021, S. 26) erlaube ich mir folgende Richtigstellung:
In meiner Arbeit als Bürgermeister der Stadt Homberg (Ohm) vom 01.07.1992 bis 30.06.1998 habe ich nach einer einstimmigen Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 1993 gegenüber allen Fachbehörden, insbesondere dem damaligen Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Technik, immer wieder die ablehnende Haltung des obersten Gemeindeorgans zum Bau der A 49 vertreten.
Herr Rechtsanwalt Mathias Möller-Meinecke, der auf meinen Vorschlag hin aktuell wieder die Interessen unserer Stadt in dieser Angelegenheit vertritt, hatte mich zu allen Erörterungsterminen, in denen seinerzeit noch verschiedene Trassenvarianten vorgestellt wurden, begleitet und die klare Position der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit mir stets vertreten.
Die entweder aus Unwissenheit oder wider besseren Wissens geäußerten Unterstellungen der Leserbriefschreiber weise ich mit Entschiedenheit zurück.
In dem gesamten Zeitraum von 2007 bis 2012, in dem Anhörungen der Stadt Homberg (Ohm) zum Bau der A 49 erfolgt waren, hatte ich weder ein kommunales Amt noch ein Mandat ausgeübt. Ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger meiner Heimatstadt hatte ich zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über den Sachstand der Autobahnplanungen erhalten.
Zusammen mit meiner Kollegin Jutta Stumpf vom Demokratischen Bürgerforum Homberg (Ohm) bemühe ich mich als Stadtverordneter durch gezielte Antragstellungen in der Stadtverordnetenversammlung um die Durchsetzung zahlreicher Forderungen zur Abmilderung der Lärmbelästigungen etc. für betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger im Zuge des Baues und nach Inbetriebnahme der A 49.
Gemeinsam mit den Kandidatinnen und Kandidaten des Demokratischen Bürgerforums werde ich mich nachhaltig dafür einsetzen, dass im künftigen Gewerbe- und Industriegebiet „Am Roten Berg“ keine Logistikunternehmen angesiedelt werden dürfen.
Obwohl ich nie ein Befürworter des A 49-Baus war, respektiere ich die diesbezügliche letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem vergangenen Jahr.
Das entspricht meinem Rechtsempfinden und dem Prinzip eines Rechtsstaates.