Stellungnahme des Bürgerforums

1. Die Akteneinsicht des von der Stadt Homberg (Ohm) beauftragten Rechtsanwalts, Herrn Matthias M. Möller, hat ergeben, dass die Stadtverordneten durch die Verwaltung über die Auslegung der Planung am 17. April 2007 informiert wurden und sodann einstimmig darauf verzichtet haben, innerhalb der Frist bis zum 3. Mai 2007 eine im Gesetz geforderte „Einwendung“ zu erheben. Die Folge ist, dass die Stadt mit allen Einwendungen im weiteren Verfahren ausgeschlossen ist (Präklusion). Exakt dies hat Herr Rechtsanwalt Möller in seiner Präsentation anlässlich des Infoabends am 3. Februar 2021 gegenüber allen teilnehmenden Stadtverordneten dargestellt.

Der in 2007 amtierende Bürgermeister hat gemeinsam mit dem damaligen Ersten Stadtrat sowie den übrigen Magistratsmitgliedern die Stadtverordneten also erst etwa zweieinhalb Wochen vor Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen über die Auslegung der Planung informiert.

2. Mit der Übertragung des Alleinentscheidungsrechts auf den Bauausschuss im Jahr 2012 ging nicht einher, dass die Mitglieder des Bauausschusses eine Entscheidung entgegen den Interessen der Stadt Homberg (Ohm) und ihrer Bevölkerung treffen konnten und durften.

3. Eine Entscheidung nach „bestem Wissen und Gewissen“ ist nach Auffassung des Demokratischen Bürgerforums Homberg (Ohm) nicht ausreichend. Grundlage einer Entscheidung müssen stets Daten, Zahlen und Fakten sein. Wenn solche fehlen, müssen diese vor dem Treffen einer Entscheidung eingeholt werden. Dies gilt insbesondere, wenn von den Folgen der zu treffenden Entscheidung ein Großteil anderer – nicht an der Entscheidung beteiligter – Menschen betroffen sind.

4. Nach der Kommunalwahl 2016 bestand in der CDU-Fraktion überwiegend die Auffassung, die Politik von SPD und Freien Wählern sei „abgewählt“ worden. Mehrheitlich wurde in der CDU-Fraktion entschieden, eine Kooperation mit den Grünen einzugehen. Die zu besetzenden Ämter Stadtverordnetenvorsteher, Erster Stadtrat sowie Ausschussvorsitzende erfolgten mit den Stimmen der Grünen. Nur wenige Wochen, nachdem die Ämter mit den Stimmen der Grünen besetzt worden waren, wurde die Kooperation ohne vorherige Abstimmung in der Fraktion einseitig vom damaligen Stadtverordnetenvorsteher sowie vom Fraktionsvorsitzenden der CDU beendet. Diese erste „Kehrtwende“ erfolgte gegen den ausdrücklichen Willen von Eckhard Hisserich, Jutta Stumpf und Markus Klapp.

5. Als der Landesrechnungshof im Jahr 2017 darauf verwiesen hatte, dass die Personal- und Sachaufwendungen Hombergs um 1,4 Millionen Euro jährlich höher lägen als im Landesdurchschnitt, hat man sich innerhalb der CDU-Fraktion nicht auf die zügige Einleitung eines Sparkurses, den Eckhard Hisserich und Jutta Stumpf eingefordert haben, verständigen können. Die Folge waren exorbitant hohe Gebührenerhöhungen beim Wassergeld, der Entwässerung und im Bereich der Kindertagesstätten. Hinzukamen drastische Erhöhungen der Grundsteuern A und B und der Hundsteuer. Hiermit entfiel die gemeinsame Ausgangsbasis von Eckhard Hisserich und Jutta Stumpf mit der CDU-Fraktion in der Finanzpolitik.

In den nächsten drei Jahren sollen sich nach der Haushaltsplanung die Schulden verdreifachen und die Rücklagen aufgebraucht werden. Die Zeche dieser Finanzpolitik sollen erneut die Einwohner Hombergs zahlen.

Bereits jetzt zeichnen sich hohe Steuerausfälle im Jahr 2021 ab. Mehr als  600.000,00 Euro Gewerbesteuer mussten bereits im Januar von der Stadt zurückgezahlt werden. Hierüber wurde die Stadtverordnetenversammlung nicht ordnungsgemäß unterrichtet. Die Nichtinformation der Stadtverordneten und Bürger wird von der CDU-Fraktion getragen. Dies ist für Eckhard Hisserich und Jutta Stumpf keine am Bürgerwohl orientierte Politik.

6. Das Bürgerbegehren zur Bebauung der Friedrichstraße im Jahr 2015 wurde von Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich federführend initiiert, eingeleitet und juristisch begleitet. Bis dato wurde dieses Bürgerbegehren und sein Ergebnis dem Hessischen Statistischen Landesamt von der Stadt Homberg (Ohm) nicht gemeldet, weshalb der Bürgerentscheid in den Ergebnissen der Bürgerentscheide in Hessen seit 1993 auch nicht aufgelistet ist. Hieran ist nach Auffassung des Demokratischen Bürgerforums Homberg (Ohm) klar und deutlich zu erkennen, dass die Meinung der Homberger Bürger, die diese sogar in einem Bürgerentscheid zum Ausdruck gebracht haben, weder die Stadt Homberg (Ohm), noch die CDU-Fraktion – die mit diesem Bürgerentscheid allerdings in ihrer Wahlbroschüre wirbt – interessieren.

7. Nach der nunmehr zu erwartenden Entscheidung zur Bebauung des städtischen Grundstücks in der Friedrichstraße (ehemalige Grundschule) wird die Fraktion Demokratisches Bürgerforum erneut ein kassatorisches Bürgerbegehren nach § 8 b der Hessischen Gemeindeordnung einleiten. Die von CDU und SPD beabsichtigte Bebauung des Areals sieht vier mindestens 15 Meter hohe Häuser, die sich nicht in die umliegende Bebauung einfügen, mit mehr als 40 Wohneinheiten und mehr als 1.000 qm versiegelter Parkfläche vor. In den Veranstaltungen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in 2015 hat die CDU mit einer kleinteiligen Bebauung des Grundstücks mit senioren- und behindertengerechten Wohnungen geworben.

Mehr als 80 Prozent der WählerInnen hatte sich für diese Art der Bebauung entschieden und hatten gegen die damalige Variante einer großen Flächenversiegelung mit „viel Beton“ votiert. Die Mitglieder des Demokratischen Bürgerforums Homberg (Ohm) gehen davon aus, dass die Homberger Bürger – anders als die CDU – ihre Meinung zu einer nachhaltigen und ökologischen Stadtentwicklung nicht geändert haben. Da in der Lenkungsgruppe eine Bürgerbeteiligung wiederum nicht stattfand, vertreten Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich die Auffassung, dass die Bürger die Möglichkeit erhalten sollten, durch ein erneutes Bürgerbegehren ihre Meinung und ihren Willen zur Entwicklung des Areals zu bekunden. Das Ergebnis eines solchen Bürgerbegehrens sowie eines eventuellen Bürgerentscheids werden die Mitglieder des Demokratischen Bürgerforums Homberg (Ohm) selbstverständlich uneingeschränkt respektieren.

8. Etwa dreiviertel der Anträge der CDU-Fraktion in den Jahren 2016 bis 2019 wurden von Eckhard Hisserich und Jutta Stumpf für die CDU-Fraktion formuliert. Diese Anträge hat vor Einreichung der CDU-Fraktionsvorsitzende lediglich unterzeichnet, an der Formulierung aber zu keinem Zeitpunkt mitgewirkt.

9. Protokolle einer Stadtverordnetenversammlung sind nach Auffassung von Eckhard Hisserich und Jutta Stumpf so zu formulieren, dass Bürger, die an den Versammlungen nicht teilnehmen können, konkret den Verlauf einer Versammlung sowie das Ergebnis eines Beschlusses nachvollziehen können. Antworten auf gestellte Fragen sind nach Auffassung von Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich schriftlich festzuhalten. Solche Protokolle haben eine Nachweisfunktion, dienen aber auch der Information der Bürger. Wenn diesem Informationsbedürfnis nicht Rechnung getragen wird oder wenn fehlerhafte Protokolle aufgenommen werden, halten es Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich für erforderlich, entsprechende Einwendungen zu erheben. Wie wichtig derartige Einwendungen sind, zeigen aktuell die Auswirkungen der fehlenden Einwendungen im Planfeststellungsverfahren in 2007.

10. Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich sehen ihre Tätigkeit als Stadtverordnete der Stadt Homberg (Ohm) als Dienst am Bürger für den Bürger. Mit Engagement und Fachwissen setzen sie sich daher für die Belange der HombergerInnen ein. Wenn dies Missfallen bei der CDU-Fraktion auslöst, bedauern Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich dies sehr – ebenso wie auch das Scheitern der Zusammenarbeit. Dennoch vertreten Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich die Auffassung, dass persönliche Animositäten von Kommunalpolitikern die HombergerInnen zum Einen nicht interessieren und zum Anderen zu einer gemeinsamen Zielerreichung nicht beitragen.

Erschienen in Oberhessen-Live: https://www.oberhessen-live.de/2021/02/19/homberger-cdu-rechnet-mit-demokratischem-buergerforum-ab/

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A49 - BÜRGERFORUM setzt sich mit gezielten Anträgen für Lärmschutz ein

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Die betroffenen Bürger fühlen sich gezielt hinters Licht geführt