Widerspruch der Bürgermeisterin zeigt das offensichtlich gestörte Vertrauensverhältnis innerhalb der SPD-Fraktion.

Endlich sei es heraus und die Bürgermeisterin zeige ihr wahres Gesicht im Hinblick auf die Verfahrensweise zur Schadensbegrenzung für die betroffenen Anrainer-Stadtteile an der künftigen A49, erklären die Fraktionsvorsitzende des Demokratischen Bürgerforums Homberg (Ohm), Jutta Stumpf, und ihr Stellvertreter Eckhard Hisserich.

Der von Blum beanstandete Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2021 zu TOP 9, Punkt 5.: „Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt, mit Rechtsanwalt Möller einen Termin zur Besprechung sämtlicher Angelegenheiten mit dem Ältestenrat zu vereinbaren“, sei von ihr, so Stumpf, nach einer Sitzungsunterbrechung und einem Zusammenrufen des Ältestenrats auf ausdrückliche Bitte des SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Fina ergänzend in den Antrag des Bürgerforums einbezogen und einstimmig beschlossen worden. Fina habe im Ältestenrat ganz eindringlich gefordert, Herrn Rechtsanwalt Möller persönlich kennenlernen zu wollen und die Bürgermeisterin habe hierbei direkt neben ihm gestanden. Vom Stadtverordnetenvorsteher sei Stumpf sodann gebeten worden, diesen Ergänzungsantrag zu formulieren. Auch die anderen Fraktionsvorsitzenden hätten diese Verfahrensweise ausdrücklich begrüßt.

Der jetzt eingelegte Widerspruch der Bürgermeisterin zeige das offensichtlich gestörte Vertrauensverhältnis zwischen der SPD-Fraktion und ihrem Vorsitzenden auf der einen und Blum auf der anderen Seite, wie Eckhard Hisserich verdeutlicht. Schließlich spiele die Bürgermeisterin im Wahlkampf der Homberger SPD keine Rolle und werde nirgendwo erwähnt.

Mit ihrem Widerspruch treffe Blum nicht das Bürgerforum, sondern ihre eigene Fraktion. Da Blum stur an ihrem Pro-A49-Kurs festhalte und anscheinend beratungsresistent sei, liege ihr im Schwerpunkt an einer Verzögerung der anwaltlichen Tätigkeiten. Dies werde nachweislich daran sichtbar, dass die Bürgermeisterin entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung eine Woche nach den beiden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Herrn Rechtsanwalt Möller noch nicht über die zahlreichen Beschlüsse des obersten Gemeindeorgans unterrichtet hatte. Obwohl die Stadtverordnetenversammlung Fristsetzungen (bis 10.03.2021) für den Anwalt vorgenommen habe, sei die Bürgermeisterin eine Woche untätig geblieben und spiele somit DEGES und Strabag bewusst in die Karten. Dass dies auf dem Rücken der in äußerster Not befindlichen BürgerInnen der Autobahn-Stadtteile sowie Teilen der Kernstadt geschehe, sei skandalös, betonen Stumpf und Hisserich.

Die BürgerInnen wüssten, dass der Anwalt die letzte Hoffnung sei, um vielleicht doch noch Lärmschutzmaßnahmen an der A49 durchzusetzen und andere hohe finanzielle Risiken für die Stadt, wie z.B. Trinkwasserschutz, Beschädigung von Straßen und Wegen und Straßenumwidmungen, abzumildern. Alle Tätigkeiten von Rechtsanwalt Möller seien durch Versäumnisse der seinerzeit politisch Verantwortlichen nur noch auf Schadensbegrenzung ausgerichtet. Und genau dies würde nachweislich von der Bürgermeisterin ständig durch ihre subtile Verzögerungstaktik torpediert. Warum sonst lädt Blum Herrn Rechtsanwalt Möller jetzt erst am 09.03.2021, also einen Tag vor Ablauf der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fristen, zu einer Magistratssitzung ein?

„Dass wir uns dieses Verhalten nicht gefallen lassen und Blum gehörig unter Druck setzen, sind wir den HombergerInnen schuldig“, bekräftigen Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich.

Die einstimmigen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur A49-Problematik verdeutlichen auch kurz vor der Kommunalwahl, dass alle Fraktionen sich zwischenzeitlich ihrer Verantwortung in dieser Angelegenheit bewusst seien. Die Stadtverordnetenversammlung habe ihre Handlungsfähigkeit bewiesen, auch wenn dies ganz offenbar nicht den Vorstellungen der Bürgermeisterin entspreche.

In Sitzungsunterbrechungen hätten sich die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und Bürgerforum um einen Konsens bemüht und diesen gefunden. Wahrscheinlich sei die Bürgermeisterin persönlich hart getroffen, dass sie hierbei nicht benötigt und völlig außen vor gelassen worden sei.

Wie unverfroren Blum agiere, werde offensichtlich bei der Beratung des Antrags über einen Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO der Bürgermeisterin selbst in Bezug auf alle Anträge zur A49. Anstatt den Sitzungssaal nach den gesetzlichen Vorgaben zu verlassen, habe Blum munter mitdiskutiert und habe noch nicht einmal bei der Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen sondern exakt beobachtet, wer wie abstimme. Diese völlig offensichtliche Rechtsverletzung habe Blum aber nicht beanstandet – warum wohl?

Wie Jutta Stumpf und Eckhard Hisserich abschließend erklären, könne dieses Handeln der Bürgermeisterin nur unterbunden werden, wenn durch neue politische Mehrheiten sowohl in der Stadtverordnetenversammlung  wie auch im Magistrat eine entsprechende Basis geschaffen werde und dann wieder Homberg im Fokus stehe – und nicht der Vogelsberg. Diese Entscheidung werde den BürgerInnen am 14. März eröffnet.

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